22.11.2023

Desaster für Umwelt, Demokratie und Ernährungssicherheit

EU-Kommission muss jetzt Umsetzung geltender Rechtsvorschriften zur Pestizidreduktion einfordern

Straßburg/Wien, am 22. November 2023 - Mit Entsetzen nimmt GLOBAL 2000 zur Kenntnis, dass heute im EU-Parlament eine Mehrheit der Abgeordneten das Gesetz zur EU-Pestizidreduktion (SUR), und damit ein Kernstück des Europäischen Green Deals, zu Grabe getragen haben. Das ist eine Schande für die Europäische Union, die sich vor einem Jahr bei der UN-Biodiversitätskonferenz in Montreal (COP 15) für eine verbindliche Reduktion des Risikos von Pestiziden stark gemacht hat, damit Erfolg hatte, und jetzt selber den Gesetzesvorschlag zur Implementierung dieser Ziele zurückweist.

Inmitten der Biodiversitäts- und der Klimakrise stimmten vor allem die Abgeordneten der Europäischen Volkspartei (EVP), rechter Gruppierungen und der liberalen Fraktion gegen jenen Gesetzesvorschlag, der die europäische Landwirtschaft in eine nachhaltige, bienenfreundliche und klimaschonende Zukunft hätte führen sollen. Das ist ein schwerer Rückschlag für den Europäischen Green Deal.

“Das ist ein Schlag ins Gesicht für die mehr als 1 Million Europäer:innen, die im Rahmen der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative 'Bienen und Bauern retten' verbindliche Pestizidreduktionsziele gefordert haben. Das ist das denkbar schlechteste Ergebnis für die Umwelt, die langfristige Ernährungssicherheit und die Demokratie”, sagt Helmut Burtscher-Schaden, GLOBAL 2000 Umweltchemiker.

Dem Abstimmungsergebnis ging eine jahrelange Desinformationskampagne der Europäischen Volkspartei voraus, die mit irreführenden und falschen Behauptungen, meist ohne Belege, gegen verbindliche EU-Pestizidreduktionsziele kämpfte. Mehr als 6000 Wissenschaftler:innen hatten im Frühjahr die Argumente der konservativen Politiker:innen in einem sorgfältigen und detaillierten Faktencheckexternal link, opens in a new tab widerlegt.

Die heute abgelehnte SUR hätte als eine rechtlich unmittelbar wirksame Regulierung die seit 2009 bestehende Richtlinie (SUD), die von den Mitgliedstaaten erst in nationales Recht implementiert werden muss, ersetzen sollen. Da dies nun nicht eintreten wird, ist die Kommission, als Hüterin der Verträge gefordert: Sie kann entweder einen neuen Vorschlag für verbindliche Pestizidreduktion vorlegen, oder die vollständige Implementierung der SUD, die bereits den Schutz sensibler Gebiete, eine Reduktion des Risikos und der Abhängigkeit von Pestiziden, sowie verpflichtenden Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes erlangt, sicher zu stellen. Die Kommission und auch der Rat müssen sich jetzt über die internationale Verpflichtung bewusst sein und sind gefordert, eine Lösung zu finden.